SeHT
Ziel ist es, die höchstmögliche Selbständigkeit der Menschen mit Teilleistungsschwächen - ADHS zu erreichen, damit sie im Leben eigenständig zurechtkommen. SeHT leistet präventive Hilfe, wie sie gemäß Uno Charta im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) verankert ist. Alle Vereinigungen sind als gemeinnützig anerkannt.
Mitglieder
sind Betroffene, deren Eltern, Fachleute und Interessierte sowie juristische Personen, die zur Förderung der benachteiligten Menschen mit Teilleistungsschwächen beitragen wollen.
Gründung
Die Bundesvereinigung "SeHT e.V." konstituierte sich 1995. Zur gleichen Zeit wurden die 1988 in Neustadt/Weinstraße gegründete Vereinigung als Landesvereinigung Rheinland-Pfalz eingetragen und in Münster die Landesvereinigung Nordrhein-Westfalen gegründet. Es gibt inzwischen zahlreiche Stadt- und Kreisvereinigungen, sowie Ansprechpartner in vielen deutschen Städten. In der Bundesvereinigung sind alle nachgeordneten Vereinigungen zusammengeschlossen. Direkte Mitgliedschaft in der Bundesvereinigung ist möglich.
